Für Immobilienverwaltungen, die WEG-Verwaltung operativ leisten! Seit 2024 ist der “Zertifizierte Verwalter” in vielen Fällen kein Extra mehr, sondern gesetzlich verpflichtender STANDARD!
Durch § 26a WEG wurde dieses Gesetz eingeführt. Seit Ende der Übergangsfristen gilt: Wohnungseigentümergemeinschaften können die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen.